Großes Interesse an SPD-Veranstaltung zur Abstimmung über Verfassungsänderungen in Hessen am 28. Oktober

von Torsten Warnecke

Verfassungsexperte Norbert Schmitt MdL zu Gast in Bad Hersfeld

v.l.: Landtagsabgeordneter Torsten Warnecke (stehend) und Carsten Lenz, Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Bad Hersfeld Mitte (stehend) zu Beginn der Veranstaltung mit dem Verfassungsexperten Norbert Schmitt (sitzend dazwischen) zum Thema Verfassungsreform am 28. Oktober 2018 im Kreise eines Teils der interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Foto: Thomas Giese (nh)

Bad Hersfeld. Auf regen Zuspruch traf eine Informationsveranstaltung des SPD-Ortsvereins Bad Hersfeld-Mitte zum Thema „Verfassungsreform in Hessen am 28. Oktober“ mit dem Landtagsageordneten Norbert Schmitt. Als SPD-Obmann konnte Schmitt in der Enquete-Kommission des Landtages maßgeblich an den Änderungsvorschlägen mitarbeiten. Die beabsichtigten Änderungen stellte der Sozialdemokrat im Detail vor. Hierbei  betonte Schmitt die konstruktive Arbeit der Kommission, in deren Verlauf viele Punkte im Konsens beschlossen werden konnten. Immerhin 11 der 15 Vorschläge werden von allen Landtagsfraktionen getragen. In der anschließenden Debatte ging es unter anderem um die Frage, ob in einer Hessischen Verfassung auch tatsächlich Dinge geregelt werden könnten, aus der sich direkt Rechtsfolgen ableiten ließen. Als plastisches Beispiel wurde die Studiengebühren in Hessen genannt. Diese hatte seinerzeit eine CDU-geführte Hessische Landesregierung eingeführt. Die Möglichkeit eines Darlehens für weniger Betuchte wurde seitens der CDU genutzt, um damit ausreichende finanzielle Mittel des einzelnen Studierenden zu begründen. Letzten Endes aber setzten sich dann die Kräfte mit der SPD an der Spitze durch, die Studiengebühren nicht wollten.

Die neuen Staatsziele in der Verfassung sind zwar nicht vom einzelnen Bürger einklagbar. Aber sie sind bei der Abwägung gegenüber anderen Staatszielen von Gewicht. Dieses hat sowohl bei den Mittelzuweisungen des Landes Hessen gegenüber den Kommunen Auswirkungen. Zudem wird auch zwischen den Staatszielen eine Balance herzustellen sein. Und schließlich hat das Land Hessen insbesondere gegenüber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Vorgaben einzuhalten. Dies gilt sowohl bei Tarifverhandlungen, wie auch in der weiteren Gesetzgebung. Als Fazit dieser Veranstaltung zogen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dass diese Änderungen durchaus zustimmungsfähig seien und unter anderem mit der Festschreibung der Gleichberechtigung von Frau und Mann, der Verbesserung des Datenschutzes, der Stärkung der Kinderrechte, des Ehrenamtes, des Sportes und der Kultur  zustimmungsfähig seien und den Geist der Verfassung in einem positiven Sinne weiterschreiben würden.

So ganz ist die Baumaßnahme noch nicht beendet. Fehlen doch noch Fahrbahnmarkierungen. Die Schutzplanken sind ebenfalls noch nicht wieder installiert worden. Gemeinsam mit den Oberhäuptern Berkas, Bürgermeister Rene Weisheit, und Gerstungens, Bürgermeisterin Sylvia Hartung, wurde nachdrücklich auf die gemeinsame positive Entwicklung der Region gesetzt!

Zurück zur Übersicht