Grundsteuer
von Torsten Warnecke
Torsten Warnecke (SPD): Neuregelung der Grundsteuer muss gerecht und bundeseinheitlich sein
Wiesbaden. In der heutigen Diskussion zur Grundsteuerreform im Hessischen Landtag erklärte der Abgeordnete Torsten Warnecke für die SPD-Fraktion:
„Die im Rahmen der Grundsteuerreform nötige Bewertung von Grundstücken mit und ohne Bauten muss selbstverständlich gerecht und nachvollziehbar geschehen. Es wundert allerdings schon, dass das, was vor 50 Jahren ohne digitale Erfassungs- und Rechenmaschinen erledigt wurde, im digitalen Zeitalter nicht möglich sein solle. Die Daten liegen meisthin bei den Finanzämtern vor und Bodenrichtwerte werden auch allenthalben gesammelt. Sie müssen eben nur genutzt werden.“
Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht erklärt hatte, dass die Bemessungsgrundlage aus dem Jahr 1964 überholt sei und eine Gleichbehandlung verhindere. Das Gericht fordert eine Neuregelung bis Ende 2019.
„Dass wir jetzt unter einem gewissen Zeitdruck stehen, hängt auch mit den Versäumnissen der Vergangenheit zusammen: Erinnert sei an Bundesfinanzminister Schäuble (CDU), der 2014 erklärte, er wolle sich beim Thema Grundsteuer keine blutige Nase holen – und nicht handelte,“ so Warnecke.
Der Haushaltsexperte der SPD kritisierte auch die Haltung des Landes Bayern bei der Grundsteuerreform: „Worum es am Ende gehen muss: Wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung, in der es insgesamt nicht zu höheren Belastungen kommt. Die politischen Spielchen Bayerns sind da nicht hilfreich. Dass nun auch noch eine Grundgesetzänderung, mit all ihren Schwierigkeiten, vorgenommen werden muss, ist vornehmlich der bayerischen Landesregierung zu verdanken. Sie nämlich sträubt sich gegen eine bundeseinheitliche Bewertung des Grundbesitzes und beharrt auf ihrem Sonderweg.“