Kommunale Medizinische Versorgungszentren sind freiwillige Leistung
von Torsten Warnecke
Innenminister Beuths (CDU) Position in Fragestunde
Bad Hersfeld - Wiesbaden. Mit einem Förderprogramm durch das Hessische Sozialministerium sollen im Ländlichen Raum auch kommunale „Medizinische Versorgungszentren“ unterstützt werden. Anlaß für den SPD-Landtagsabgeordneten Torsten Warnecke, im Rahmen der Landtagsfragestunde, sich nach der Möglichkeit einer dauerhaften Finanzierung durch die Kommune zu erkundigen.
Der SPD-Haushaltspolitiker Warnecke fragte den für die Kommunalaufsicht zuständigen CDU-Innenminister Peter Beuth zur rechtlichen Bewertung von kommunalen Investitionen oder Zuschüssen für Medizinische Versorgungszentren (MVZ)?
Minister Beuth wies zunächst darauf hin, daß mit dem Gesetzliche-Krankenkassen-Versicherungs-Versorgungsstärkungsgesetz, seit dem 23. Juli 2015 in Kraft getreten, den „Kommunen ausdrücklich ermöglicht“ würde, ein MVZ zu gründen. Zudem sei das Sozialgesetzbuch V geändert worden, wonach die Kommunen mit MVZs nicht unter die „geltenden Beschränkungen für die wirtschaftliche Betätigung“ fielen. Allerdings stellte der CDU-Innenminister klar, daß es sich bei einem MVZ um eine freiwillige Aufgabe handele, da es „keine rechtliche Verpflichtung gibt. Insofern ist es nicht möglich, den Betrieb im Rahmen der Kommunalaufsicht anders einzustufen.“
Damit ist nach Ansicht Warneckes klar, daß derartige kommunale Medizinische Versorgungszentren bei kommunalen Finanzproblemen als erstes auf der Streichliste stünden. „Keine gute Aussicht für die betroffenen Patientinnen und Patienten im Ländlichen Raum. Und keine gute Aussicht für die hochengagierten Kommunalpolitikerinnen und -politiker, die nun das Risiko auf ihren Schultern tragen, eine notwendige medizinische Einrichtung eventuell schließen zu müssen,“ faßt Warnecke die Folgen aus der Position des CDU-Innenministers zusammen.